Veröffentlichung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben des Schulträgers Gemeinde Windeck zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Förderschwerpunkten Lernen auf den Zweckverband der Förderschulen (Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung)
Die Gemeinde Windeck und der Zweckverband der Förderschulen (Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung) haben die oben genannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.
Von der Bezirksregierung Köln in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde ist die Vereinbarung am 25.10.2021 gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in Verbindung mit § 78 Abs. 8 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) genehmigt und der Text einschließlich des Genehmigungs- und Bekanntmachungsvermerks im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nummer 45 vom 08.11.2021 öffentlich bekannt gegeben worden.
Auf die Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW hingewiesen.
Windeck, den 17.11.2021
gez. Alexandra Gauß
Bürgermeisterin