Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2021
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist am 12.01.2021 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat soll am 23.02.2021 erfolgen.
Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom
18. Januar bis 23. Februar 2021
den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Da das Rathaus – im bestehenden Lockdown – grundsätzlich geschlossen ist, ist für die Einsichtnahme eine Terminvereinbarung unter 02292 / 601-122 erforderlich.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 01.02.2021.
Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
51570 Windeck-Rosbach, den 12. Januar 2021
Gemeinde Windeck Die Bürgermeisterin Gauß |