Widmung der Erschließungsanlage Erlenweg zwischen Hauptstraße und Dechant-Menghius-Straße in Windeck-Dattenfeld

Die Erschließungsanlage „’Erlenweg‘ zwischen ‚Hauptstraße‘ und ‚Dechant-Menghius-Straße’“ in Windeck-Dattenfeld wird der Öffentlichkeit für den öffentli-chen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Der betroffene Bereich ist im beigefügten Planauszug ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, erhoben wer-den. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klage-begehrens bezeichnen.

Die Klage ist entweder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Durchschriften beigefügt werden. Die Frist wird bei schriftlicher Klageerhebung nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Fristablauf bei Gericht eingegangen ist.

Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanz-gerichten im Land Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 (ERVVO VG/FG) bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Köln eingereicht werden.

Windeck, den 06.10.2021

Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin

gez.  Gauß

Planauszug
 
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